Auf den nun folgenden Seiten möchte ich Ihnen einige Informationen über Hundeerziehung und Gebrauchshundeausbildung geben.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Durchlesen meiner Seite. Über einen Gästebucheintrag würden wir uns sehr freuen.

Kameradschaftliche Grüße

Doris Röthig
Seit dem 01.08.2014 brauchen Hundeschulen die Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes “gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung durch die Hunde durch den Tierhalter anzuleiten (Hundeschule)”. Wir begrüßen dieses Gesetz und teilen mit, dass uns die Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes durch die zuständige Behörde vorliegt.
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